Rechtsprechung
AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch einer privaten Krankenversicherung auf gezahlte Umsatzsteuer i.R.e. Krankenhausbehandlung mit Zytostatika
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 83 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Kein Erstattungsanspruch bei bestandskräftiger Festsetzung der Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16
- LG Bielefeld, 25.07.2018 - 22 S 86/18
- LG Bielefeld, 10.09.2018 - 22 S 86/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.09.2014 - V R 19/11
Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines …
Auszug aus AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16
Die Klägerin meint, die Beklagte habe die gezahlte Mehrwertsteuer nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 24.09.2014 zum Aktenzeichen V R 19/11 zu erstatten, soweit diese auf die in der Anlage K5 (Bl. 114-129 d.A.) mit einem Sternchen versehenen Rechnungspositionen erhoben wurde.Nach aktueller Rechtsprechung ist heftig umstritten, ob den Krankenkassen aufgrund des Urteils des BFH vom 24.09.2014 zum Aktenzeichen V R 19/11 einen Rückerstattungsanspruch gegen die Krankenhäuser haben, insbesondere, ob letztere durch die Zahlung der Mehrwertsteuer etwas ohne Rechtsgrund erlangt haben.
- BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13
Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von …
Auszug aus AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16
Dabei kann letztlich offen bleiben, ob eine Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB bereits dann vorliegt, wenn die Beklagte zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt tatsächlich noch nicht zurückerhalten hat (so BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: KZR 90/13) oder erst dann, wenn der Beklagten auch sonst keine Erstattungsansprüche gegen den Fiskus mehr zustehen bzw. diese uneinbringlich sind (so wohl noch BGH, Urteil vom 12.04.2012, VII ZR 253/11).
- LG Bielefeld, 10.09.2018 - 22 S 86/18
Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Abgabe von Medikamenten an …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden (28 C 389/16) vom 02.03.2018 wird zurückgewiesen.