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   AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16   

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https://dejure.org/2018,32296
AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16 (https://dejure.org/2018,32296)
AG Minden, Entscheidung vom 02.03.2018 - 28 C 389/16 (https://dejure.org/2018,32296)
AG Minden, Entscheidung vom 02. März 2018 - 28 C 389/16 (https://dejure.org/2018,32296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 83 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Kein Erstattungsanspruch bei bestandskräftiger Festsetzung der Umsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16
    Die Klägerin meint, die Beklagte habe die gezahlte Mehrwertsteuer nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 24.09.2014 zum Aktenzeichen V R 19/11 zu erstatten, soweit diese auf die in der Anlage K5 (Bl. 114-129 d.A.) mit einem Sternchen versehenen Rechnungspositionen erhoben wurde.

    Nach aktueller Rechtsprechung ist heftig umstritten, ob den Krankenkassen aufgrund des Urteils des BFH vom 24.09.2014 zum Aktenzeichen V R 19/11 einen Rückerstattungsanspruch gegen die Krankenhäuser haben, insbesondere, ob letztere durch die Zahlung der Mehrwertsteuer etwas ohne Rechtsgrund erlangt haben.

  • BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13

    Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von

    Auszug aus AG Minden, 02.03.2018 - 28 C 389/16
    Dabei kann letztlich offen bleiben, ob eine Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB bereits dann vorliegt, wenn die Beklagte zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt tatsächlich noch nicht zurückerhalten hat (so BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: KZR 90/13) oder erst dann, wenn der Beklagten auch sonst keine Erstattungsansprüche gegen den Fiskus mehr zustehen bzw. diese uneinbringlich sind (so wohl noch BGH, Urteil vom 12.04.2012, VII ZR 253/11).
  • LG Bielefeld, 10.09.2018 - 22 S 86/18

    Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Abgabe von Medikamenten an

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden (28 C 389/16) vom 02.03.2018 wird zurückgewiesen.
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